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Übersetzungsdienst - Lektorat - Textstudio - Sprecher
Übersetzungen, die für Ämter, Behörden, Gerichte, Notare, Konsulate usw. benötigt werden, müssen in anerkannter Form beglaubigt sein, um akzeptiert zu werden. Grundsätzlich betrifft das immer auch Dokumente, Urkunden, Gerichtsurteile, Zeugnisse usw. Zur Beglaubigung von Übersetzungen sind vereidigte Übersetzer ermächtigt. Da eine Vereidigung selbstverständlich immer an eine natürliche Person gebunden ist, sind nur deren Beglaubigungsstempel anerkannt, die auf die Vereidigung hinweisen, und nicht etwa der Bürostempel eines Übersetzungsdienstes, der für die Erledigung seiner Aufträge externe Kräfte heranzieht.