www.jochen-ebert.de

Abrechnungen von Übersetzungen
Übersetzungsdienst - Lektorat - Textstudio - Sprecher

Vorlagen zum Übersetzen

Am besten senden Sie mir Ihren Auftrag per Telefax (nach vorheriger telefonischer Absprache). Am besten stellen Sie Ihr Faxgerät dazu in den "Fine"-Modus ein. Die Übermittlung per Fax ist auch dann möglich, wenn die Übersetzung beglaubigt werden muß. Bei Zusendung per Post: Schicken Sie mir niemals Originale von unwiederbringlichen Dokumenten und Unikaten. Das ist selbst dann nicht erforderlich, wenn die Übersetzung beglaubigt werden soll. Senden Sie mir also immer nur Fotokopien, aber achten Sie auf gute Lesbarkeit (keine Unter- oder Überbelichtung, keine abgeschnittenen Ränder usw.). Vermeiden Sie, mir handschriftliche Texte sowie Schriftstücke in zu kleinem oder engem Druck usw. zu senden. Der zu übersetzende Text muß allerdings in schriftlicher Form (= auf Papier) vorliegen. Keine Übersetzung von virtuellem oder AV-Material! Hierfür nehmen Sie bitte meine Beratung in Anspruch.